Springmesser

Wann ist ein Messer legal oder illegal?

Gerade im Koffer, Rucksack oder in der Handtasche ganz praktisch zu finden, das klassische Taschenmesser, ein nützlicher Begleiter für viele Menschen. Den meisten Besitzern ist allerdings die rechtliche Grundlage wie das Trageverbot oder das Messerrecht gänzlich unbekannt. Seit dem Jahre 2008 gibt es ein bestimmtes Trageverbot für bestimmte Formen von Messern, denn diese fallen unter das allgemeine Waffengesetz, das in Deutschland erlassen wurde. Das für die meisten recht bekannte Schweizer Taschenmesser bleibt dabei allerdings weiterhin erlaubt, sodass man dieses weiterhin bei sich tragen darf.

Verboten oder nicht?

Einige Formen von Springmesser sowie Fallmesser und Butterflymesser fallen allerdings unter das Waffengesetz und sind somit verboten. Es werden alle Messer als Waffen angesehen, deren Klinge herausschnellt, zweiseitig geschliffen ist und die Klinge länger als 8,5 Zentimeter beträgt. Wer zudem keinen Jagdschein besitzt, darf auch kein Faustmesser mit sich führen.

Wurfmesser, Schwerter, Dolche und andere Hieb-, Stoßwaffen und die Springmesser von Demmer GmbH sind zwar ab der Volljährigkeit erlaubt. Man darf sie aber dennoch nicht in der Öffentlichkeit mit sich führen. Ebenso sind der Verkauf und die Weitergabe solcher Waffen verboten. Das Verbot kann aber von der Polizei auf Festen und Märkten individuell aufgehoben werden. Auch sind Messer, die man auf den ersten Blick nicht als Hieb- und Stoßwaffe erkennen kann, eine Ordnungswidrigkeit. Dabei ist zum Beispiel das Verstecken eines Messers in einem Spazierstock gemeint.

Das Trageverbot § 42a WaffG

Aufgrund dieses Trageverbotes ist das mit sich führen von Taschenmessern nur noch eingeschränkt möglich. Nicht in der Öffentlichkeit tragen darf man zum Beispiel auch Messer mit einer feststehenden Klinge, die länger als 12 cm ist, sowie alle Messer, die als Hieb- und Stoßwaffe einzustufen sind. Dazu zählen unter anderem auch einhändig ausklappbare Klappmesser. Das Mitführen im verschlossenen Rucksack ist dabei kein Problem.

Auch wenn das Trageverbot nicht auf spezielle Räumlichkeiten eingeschränkt ist, ist das Mitführen von Messern auf öffentlichen Veranstaltungen zu Recht aus Sicherheitsgründen meistens verboten. Wenn eine Sondererlaubnis erteilt wurde, dient dies meist zu einem anerkannten Zweck. Dies ist beispielsweise bei Berufen, denen das Tragen eines Messers gestattet ist. Ebenso ist das Tragen gestattet, wenn ein Jagdschein vorliegt. Diese Regelung ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und man sollte sie im Einzelfall immer überprüfen.

Welche Messer unbedenklich getragen werden dürfen

Das Gesetz erlaubt alle Klappmesser mit einer feststehenden Klinge unter 12 cm sowie einer Zweihand-Bedienung, sofern das Waffengesetz nicht greift. Auch wenn solche Messer durchaus praktisch sind und das Mitführen vom Gesetz her erlaubt ist, sollte solch ein Messer immer nur mit sich geführt werden, wenn man auch vorhat, es zu benutzen.

 

Bildnachweis: 

Pixabay